Zahlreiche Vereine und Verbände bieten eine Schlichtung an. In der Regel fallen hierfür keine Kosten an. Das Mitglied unterwirft sich dem Spruch der Schlichtungsstelle. Der Antragssteller hat ein Wahlrecht, er kann den Spruch der Schlichtungsstelle annehmen oder ohne Begründung ablehnen. Nach Ablehnung des Spruchs der Schlichtungsstelle stehen weiterhin alle Möglichkeiten der gerichtlichen und der aussergerichtlichen Streitschlichtung offen.