Staatliche Gerichte sind die erste Wahl wenn es um die Klärung von Rechtfragen / der Schuldfrage geht.

Verhandlungen sind in der Regel öffentlich.

Viele Richter arbeiten sehr engagiert und haben sich über viele Jahre ein erhebliches Fachwissen angeeignet. Es besteht jedoch keine Möglichkeit sich "seinen" Richter auszusuchen.

Staatliche Gerichte unterliegen einer Prozessordnung. Bei (vermuteten) Fehlern können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Verfahrenskosten sind abhängig vom Streitwert. Wobei maßgeblich nicht der tatsächliche Streitwert ist sondern der Wert, den der Antragsteller zu Prozessbeginn aus seiner subjektiven Sicht begehrt, d.h. er beinhaltet ggf. auch Positionen die dem Antragssteller unstrittig nicht zustehen.