Schiedsgerichtsverfahren sind vergleichbar mit den Verfahren vor staatlichen Gerichten. Die Kosten sind selten geringer als beim staatlichen Gericht. Das Schiedsgericht ist teilweise an die Zivilprozessordnung (ZPO) gebunden.
Hauptvorteile sind:
- nicht öffentliche Verhandlung
- Richter können ausgesucht werden
- Verhandlungsort und Verhandlungssprache sind wählbar
- insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Nicht-EU-Staaten
- Verfahrensdauer kann beeinflusst werden