Das Bundesministerium der Justiz hat am 19.Juli 2010 folgenden Text im Internet unter folgender Internetadresse veröffentlicht:
http://www.bmj.de/enid/c049e4b410532279c7f3152671b03e23,7fa4ae706d635f6964092d0937303537093a0979656172092d0932303130093a096d6f6e7468092d093037093a095f7472636964092d0937303537/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Mediation stärken für mehr gemeinsame Konfliktlösungen
Berlin, 19. Juli 2010
Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.
In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.
Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.
Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.
Zum Hintergrund:
Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.
Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.
Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.
Er dient insoweit auch der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie), geht aber inhaltlich über die zwingenden Anforderungen hinaus.
Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.
Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.
Die Bundesregierung unterstützt ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Mediationsmarkts für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll dagegen gesetzlich nicht geregelt werden.